Hochzeitsfotos Leipzig
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Hochzeitsfotografie - AGB -

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Fotograf Uwe Letzel - Leipzig

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)   

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hochzeitsfotografen Uwe Letzel (Leipzig) für private Fotos / Hochzeitsfotos.

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Uwe Letzel erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluß, Leistungen, Fotorechte,
Nutzungsrechte

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten Bestätigung oder Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail) zustande.

Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich inklusive soziale Medien. Das heist:

Fotos im Bereich Hochzeitsfotografie können vom Kunden in den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Line, YouTube, Vimeo, XING, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok oder auf der eigenen Homepage unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte dritter Personen privat veröffentlicht und geteilt werden.

Die kommerzielle Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Zusätzliche kommerzielle Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren. Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung ist das fünffache Honorar.

Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), die Auftraggeber treten hierfür vom Recht am eigenen Bild ab.


§ 3 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 33% der vereinbarten Vergütung fällig. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person und deren Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. 
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

§ 6 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 33% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

§ 7 Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und  /oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Fahrzeugschäden, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. 
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

§ 8 Verschiedenes

Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. 
Die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 
Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Leipzig. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

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